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Wichtig für alle Gebäude mit gasbetriebenen Heizungs- und Warmwasseranlagen

Die aktuelle Gasmangellage hat die Bundesregierung zu mehreren Verordnungen und Vorgaben veranlasst, um die Energieversorgung sicherzustellen. Unter anderem gehören Maßnahmen dazu, die in der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung übermittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) festgehalten wurden.

Die Verordnung wurde am 01.Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Sie soll bis zum 30.September 2024 gelten. Die Verordnung ist für Gebäude mit gasbetriebenen Heizungs- und Warmwasseranlagen relevant. Was genau das nun bedeutet, zeigen wir hier auf.

Pflicht zur Prüfung der gasbetriebenen Heizungs- und Warmwasseranlagen

Es wurde eine Verpflichtung zur Prüfung der gasbetriebenen Heizungs- und Warmwasseranlagen beschlossen. Bis zum 15.September 2024 müssen die entsprechenden Anlagen geprüft und bei Bedarf optimiert worden sein.

In größeren Gebäuden wird auch ein hydraulischer Abgleich der Gaszentralheizungen vorgegeben. Veraltete und ineffiziente Heizungspumpen sind laut der Verordnung auszutauschen. Hinsichtlich der Prüfung gibt es Unterschiede von der EnSimiMaV zum herkömmlichen Heizungscheck nach DIN EN 15378. Fachkundiges Personal muss folgende Prüfungen durchführen:

  • Technischen Parameter der Anlage zur Wärmeerzeugung prüfen
  • Gegebenenfalls die Parameter optimieren
  • Heizung (wenn nötig) hydraulisch abgleichen
  • Austausch alter Heizungspumpe in effizienteres Modell
  • Prüfen, ob Dämmmaßnahmen der Rohre und Armaturen nötig sind

Falls bei einer Prüfung Optimierungspotential entdeckt wurde, müssen die Maßnahmen bis zum 15.September 2024 erledigt sein.

Es gibt aber auch Ausnahme hinsichtlich der verpflichtenden Prüfung. Wurde in den vergangenen zwei Jahren eine Prüfung dieser Art ohne Optimierungsbedarf durchgeführt, ist keine weitere Prüfung verpflichtend. Auch dann, wenn Gebäude einem standardisiertem Energiemanagementsystem unterstehen, ist eine Prüfung nicht notwendig.

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Größere Wohn- und Nichtwohngebäude: hydraulischer Abgleich zwingend notwendig

Handelt es sich um ein größeres Wohn- oder auch Nichtwohngebäude, ist mit der Verordnung ein hydraulischer Abgleich zwingend vorgeschrieben. Bis zum 30.September 2023 muss der hydraulische Abgleich bei Nichtwohngebäuden ab 1.000 m² beheizter Fläche und Wohngebäude mit zehn Wohneinheiten aufwärts stattfinden. Handelt es sich um Wohngebäude mit sechs bis neun Wohneinheiten, ist für den hydraulischen Abgleich bis zum 15.September 2024 Zeit.

Der hydraulische Abgleich bringt einige Vorteile mit sich. Es ist energieeinsparend, das System wird optimiert und es heizt sich schnell und gleichmäßig auf. Somit gibt es mehr Komfort. Von daher profitieren letztendlich alle von dem hydraulischen Abgleich.

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Vielmals ist es so, dass wir geneigt sind alles nach hinten zu schieben, bevor es umgesetzt wird. Doch am besten ist es, sich direkt einen Termin zu organisieren. Falls jeder bis zum Ende wartet, könnte es letztendlich ziemlich knapp werden, Prüfung, Optimierung und hydraulischen Abgleich rechtzeitig durchführen zu lassen.

Je eher die Prüfung stattfindet, umso besser ist es letztendlich für jeden. Es wird Gas gespart und die Anlage optimal eingestellt, wodurch sich Gasverbrauch und Kosten reduzieren können.

Schulz im Haus